Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 1.1.6 BBesG, Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 6
Anlage 1.1.6 BBesG
Bundesbesoldungsgesetz
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1.1.6 BBesG – Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 6
Betriebsassistent 1
Erster Hauptwachtmeister 1 , 2
Hauptwart 1
Oberamtsmeister 1
Sekretär 3
Korporal
Stabskorporal 5
Stabsunteroffizier 4
Obermaat 4
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5.
Als Eingangsamt.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Zu Anlage I A 6: Neugefasst durch G vom 11. 6. 2013 (BGBl I S. 1514), geändert durch G vom 13. 5. 2015 (BGBl I S. 706) und 9. 12. 2019 (BGBl I S. 2053).