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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.4.7 RdSchr. vom 17.08.2022, Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie
Tit. 3.4.7 RdSchr. vom 17.08.2022
Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Tit. 3 – Verfahren → Tit. 3.4 – Antragsverfahren
Tit. 3.4.7 RdSchr. vom 17.08.2022 – Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie
Die Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie ist sowohl aus der KZT 1als auch aus der KZT 2 möglich. Wird eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt, sollte zur Erhaltung einer kontinuierlichen Behandlung die Antragstellung bei der Umwandlung in der Regel bis zur achten Sitzung der KZT 2 erfolgen. Wird eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie überführt, ist die Stundenzahl auf das Kontingent der Langzeittherapie anzurechnen. 71
vgl. § 11 Abs. 4 PT-V