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BAG, 09.12.1955 - 2 AZR 439/54 - Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Versäumung der Berufungsfrist; Berufungsverfahren; Zwischenurteil
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.12.1955, Az.: 2 AZR 439/54
Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Versäumung der Berufungsfrist; Berufungsverfahren; Zwischenurteil
Fundstellen:
BAGE 2, 228 - 231
AP Nr. 1 zu § 300 ZPO
NJW 1956, 240 (amtl. Leitsatz)
BAG, 09.12.1955 - 2 AZR 439/54
Amtlicher Leitsatz:
1. Ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist unbegründet, so ist das Berufungsverfahren regelmäßig zur Endentscheidung reif, und das LArbG hat die Berufung daher als unzulässig zu verwerfen.
2. Erläßt das LArbG gleichwohl zunächst nur ein "Zwischenurteil", das den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückweist, ist dieses "Zwischenurteil" hinsichtlich seiner Anfechtbarkeit regelmäßig als Endurteil anzusehen. Die Revision gegen eine derartige dem Endurteil gleich stehende Entscheidung ist zulässig, sofern ihre sonstigen Voraussetzungen gegeben sind.