Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 39a SGB XI Tit. 1 RdSchr. vom 01.12.2021, Allgemeines
Zu § 39a SGB XI Tit. 1 RdSchr. vom 01.12.2021
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI
Zu § 39a SGB XI – Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
Zu § 39a SGB XI Tit. 1 RdSchr. vom 01.12.2021 – Allgemeines
Ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegedienste können den Nutzen einer digitalen Pflegeanwendung für die pflegebedürftige Person sicherstellen.