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BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 241/54 - Nachteil des Berufungsklägers; Abänderung des angefochtenen Urteils; Zurückverweisung; Materielle Entscheidung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.08.1956, Az.: 2 AZR 241/54
Nachteil des Berufungsklägers; Abänderung des angefochtenen Urteils; Zurückverweisung; Materielle Entscheidung
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 536 ZPO
SAE 1956, 240
BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 241/54
Amtlicher Leitsatz:
Das Berufungsgericht darf zu Ungunsten des Berufungsklägers das angefochtene Urteil abändern, soweit es nach ZPO § 540 von einer Zurückverweisung absieht und selbst materiell entscheidet.