Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 352/56 - Sinnvolle Weiterarbeit des Betriebs; Betriebsferien; Kurzarbeit; Ausweichmöglichkeiten; Betriebsstillegung; Unternehmerverantwortlichkeit; Überwindung der Krisenzeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.09.1957, Az.: 1 AZR 352/56
Sinnvolle Weiterarbeit des Betriebs; Betriebsferien; Kurzarbeit; Ausweichmöglichkeiten; Betriebsstillegung; Unternehmerverantwortlichkeit; Überwindung der Krisenzeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 25.05.1956 - 4 Sa 91/56
Fundstellen:
AP Nr. 8 zu § 13 KSchG
DB 1957, 1102-1103 (Volltext)
NJW 1957, 1855 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 352/56
Amtlicher Leitsatz:
1. Ob ein Unternehmer bei Vorliegen eines Sachverhalts, der eine sinnvolle Weiterarbeit seines Betriebs ausschließt, Folgerungen in der Richtung zieht, daß der Betrieb Betriebsferien oder Kurzarbeit einlegt, oder ob der Unternehmer andere Ausweichmöglichkeiten wählt oder aber zu dem Mittel der Betriebsstillegung schreitet, unterliegt letztlich der Entscheidung des Unternehmers in seiner eigenen Unternehmerverantwortlichkeit Sein Ermessen ist insoweit nur dahin eingeschränkt, daß er nicht zu dem für die Arbeitnehmer besonders schwerwiegenden Schritt der Betriebsstillegung schreiten darf, wenn die Überwindung der Krisenzeit auf andere, nicht so einschneidende Weise möglich und zumutbar ist.
2 Zum Begriff der Betriebsstillegung.