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BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55 - Erstattungsansprüche gegen Arbeitgeber; Rechtsweg vor Arbeitsgerichten; Zessionsbereich; Kündigungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.06.1958, Az.: 2 AZR 271/55
Erstattungsansprüche gegen Arbeitgeber; Rechtsweg vor Arbeitsgerichten; Zessionsbereich; Kündigungsentschädigungen
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf - 15.04.1955 - AZ: 4 Sa 149/54
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 113 AVAVG (aF)
BB 1958, 916
BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55
Amtlicher Leitsatz:
1. Für Erstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber nach AVAVG § 113 Abs. 2 (aF) ist der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben.
2. Der Zessionsbereich des AVAVG § 113 und der als Rechtsnorm aufzufassenden Nr. 4 des Ersten Durchführungserlasses des Präsidenten des Zentralamtes für Arbeit vom 08.10.1947 erfaßt nicht Kündigungsentschädigungen i.S. der KSchG §§ 7, 8.