Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 353/58 - Tarifliche Vergütungsgruppe; Hauptantrag; Hilfsantrag; Abweichende Formulierung der Anträge; Klagebegehren
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.04.1960, Az.: 4 AZR 353/58
Tarifliche Vergütungsgruppe; Hauptantrag; Hilfsantrag; Abweichende Formulierung der Anträge; Klagebegehren
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 24.06.1958 - IV LA 29/58
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BAGE 9, 192 - 197
MDR 1960, 794 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1960, 1636 (amtl. Leitsatz)
BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 353/58
Amtlicher Leitsatz:
Verfolgt der Kläger in einem Streit um die ihm zustehenden tariflich Vergütungsgruppe mit einem Haupt- und Hilfsantrag trotz abweichender Formulierung der Anträge in Wirklichkeit dasselbe Klagebegehren und hat das Arbeitsgericht den Hauptantrag aus tarifrechtlichen Gründen abgewiesen dem Hilfsantrag aber aus vertragsrechtlichen Gesichtspunkten stattgegeben, so hat das Berufungsgericht auf die Berufung des Beklagten den Anspruch des Klägers unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.