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BFH, 29.10.2020 - IX R 10/18
Bundesfinanzhof
Urt. v. 29.10.2020, Az.: IX R 10/18
Der Gewinn aus einem Ticketverkauf interessiert auch den Fiskus
Hat ein Mann ein Ticket für ein Fußball-Championsleague-Endspiel (hier ging es um das Finale 2015 in Berlin) über die offizielle Webseite des Europäischen Fußballverbandes gekauft und über ein online-Ticketportal mit einem Gewinn in Höhe von knapp 2.600 Euro weiterveräußert, so muss er diesen Erlös versteuern. Er kann nicht argumentieren, der Gewinn sei nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei, weil dort "Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Bereichs" ausgenommen sind. Ein solche spezielles und in einem bestimmten Personenkreis sehr begehrtes Ticket sei aber nicht ein solcher alltäglicher "Gegenstand". Vielmehr falle er unter die Besteuerung eines "anderen Wirtschaftsgutes".
Quelle: Wolfgang Büser