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BAG, 07.12.1962 - 1 ABR 4/61 - Einigungsstelle; Zweckmäßigkeitsfragen; ArbG; Beschlußverfahren; Entscheidung von Rechtsfragen; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Formelle Arbeitsbedingungen
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 07.12.1962, Az.: 1 ABR 4/61
Einigungsstelle; Zweckmäßigkeitsfragen; ArbG; Beschlußverfahren; Entscheidung von Rechtsfragen; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Formelle Arbeitsbedingungen
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hannover 02.05.1961 - 2 TaBV 12/60
Fundstellen:
BAGE 13, 345 - 357
BB 1963, 307
DB 1963, 347-348 (amtl. Leitsatz)
NJW 1963, 829-830 (Volltext mit amtl. LS) "Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 56 Abs. 1 g und h BetrVG"
BAG, 07.12.1962 - 1 ABR 4/61
Amtlicher Leitsatz:
1. Während die Einigungsstelle über Zweckmäßigkeitsfragen zu entscheiden hat, obliegt den ArbG im Beschlußverfahren nur die Entscheidung von Rechtsfragen.
2. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen des BetrVerfG 1952 § 56 Abs. 1 Buchst. g und h bezieht sich nur auf die formellen, nicht auf die materiellen Arbeitsbedingungen.