Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.1.1.1.10 RdSchr. vom 03.12.2020, Anspruch während eines Auslandsaufenthaltes
Tit. 2.1.1.1.10 RdSchr. vom 03.12.2020
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der DGUV
Tit. 2.1.1 – Versicherte → Tit. 2.1.1.1 – Anspruchsberechtigter Personenkreis
Tit. 2.1.1.1.10 RdSchr. vom 03.12.2020 – Anspruch während eines Auslandsaufenthaltes
(1) Auch während eines Auslandaufenthaltes besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld, sofern das bestehende Versicherungsverhältnis einen solchen Anspruch umfasst.
(2) Für die Dauer des Auslandaufenthaltes kann der Anspruch auf Krankengeld nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V jedoch ruhen. Hierzu siehe 6.9 "Auslandsaufenthalt".
(3) Damit Versicherte einen Krankengeldanspruch geltend machen können, müssen jedoch auch die weiteren Anspruchsvoraussetzungen, wie z. B. rechtzeitige ärztliche Attestierung und Nachweis gegenüber der Krankenkasse erfüllt sein (siehe auch 2.2.2.1.4 "Anderweitiger Nachweis der Arbeitsunfähigkeit" und 6.4 "Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit").
(4) Zum Anspruch auf Krankengeld im Zusammenhang mit Grenzgängern wird auf 2.1.1.1.1.3 "In einem anderen Staat wohnende Versicherte (z. B. Grenzgänger)" verwiesen.