Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 2.1.1.1.2.7.4 RdSchr. vom 03.12.2020, (Fort-)Zahlung des Transfer-Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsunfähigkeit
Tit. 2.1.1.1.2.7.4 RdSchr. vom 03.12.2020
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der DGUV
Tit. 2.1.1.1.2 – Leistungsbeziehende nach dem SGB III → Tit. 2.1.1.1.2.7 – Transfer-Kurzarbeitergeld (§ 111 SGB III)
Tit. 2.1.1.1.2.7.4 RdSchr. vom 03.12.2020 – (Fort-)Zahlung des Transfer-Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsunfähigkeit
Nach § 111 Abs. 4 Satz 2 SGB III wird durch den entsprechenden Verweis auf die Vorschrift des § 98 Abs. 2 - 4 SGB III das Transfer-Kurzarbeitergeld im Falle der Arbeitsunfähigkeit fortgezahlt, solange ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht. Nach Ablauf des Fortzahlungsanspruchs wird den Beziehenden von Transfer-Kurzarbeitergeld regelmäßig Krankengeld gezahlt.