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BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 39/64 - Beweislast; Ausbildungsmängel; Gehilfenprüfung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.12.1964, Az.: 1 AZR 39/64
Beweislast; Ausbildungsmängel; Gehilfenprüfung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 11.11.1963 - 6 Sa 47/62
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BAGE 17, 14 - 21
DB 1964, 1817-1818 (Kurzinformation)
DB 1965, 441-442 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1965, 421-422 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1965, 709-711 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 39/64
Amtlicher Leitsatz:
Steht fest, daß die dem Lehrling zuteil gewordene Ausbildung mangelhaft war und daß der Lehrling wegen der Mängel in der Ausbildung bei der Gehilfenprüfung durchgefallen ist, so hat der Lehrherr zu beweisen, daß ihn kein Verschulden trifft.