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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 14.10.1965 - 2 AZR 455/64 - Kündigung; Betriebsratsanhörung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.10.1965, Az.: 2 AZR 455/64
Kündigung; Betriebsratsanhörung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 22.10.1964 - 7 Sa 360/64
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
DB 1968, 217
DB 1966, 78 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 14.10.1965 - 2 AZR 455/64
Amtlicher Leitsatz:
Hat ein Arbeitgeber, ohne zuvor den Betriebsrat angehört zu haben, eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, nach dieser aber den Betriebsrat angehört und hat dieser zugestimmt und hat weiterhin der Arbeitgeber vorsorglich noch einmal aus denselben Gründen die Kündigung wiederholt, so bedarf es nicht einer nochmaligen Anhörung des Betriebsrates zu dieser zweiten Kündigung.