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BAG, 29.08.1968 - 5 AZR 424/67 - Abfindung; Prozeßvergleich
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.08.1968, Az.: 5 AZR 424/67
Abfindung; Prozeßvergleich
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Emden 29.11.1966 - Ca 271/66
LAG Hamm 30.08.1967 - 4a Sa 16/67
Fundstellen:
BAGE 21, 154 - 164
DB 1968, 1998-2000 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1969, 86 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1969, 110 (amtl. Leitsatz)
BAG, 29.08.1968 - 5 AZR 424/67
Amtlicher Leitsatz:
Abfindungen, die im Prozeßvergleich des Kündigungsschutzprozesses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 7, 8 und 11 Abs. 1 Satz 3 KSchG) vereinbart werden, sind kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 96 Abs. 1 AVAVG (Bestätigung des Urteils des Senats vom 22. Februar 1968 - 5 AZR 278/67 -).