Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 28.08.1969 - 1 ABR 12/69 - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Unzulässige Beschwerde; Formmangel; Wiedereinsetzungsantrag; Zulassung der Rechtsbeschwerde
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.08.1969, Az.: 1 ABR 12/69
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Unzulässige Beschwerde; Formmangel; Wiedereinsetzungsantrag; Zulassung der Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG München 13.02.1968 - 10 Ca 2015/67
LAG München 31.07.1968 - 2 Sa 670/68
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
AP Nr. 11 zu § 92 ArbGG 1953
DB 1970, 500 (amtl. Leitsatz)
BAG, 28.08.1969 - 1 ABR 12/69
Amtlicher Leitsatz:
Hat das Landesarbeitsgericht im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Beschwerde wegen eines Formmangels als unzulässig verworfen und weiter einen vom Beschwerdeführer gestellten Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen, so ist auch die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag endgültig; eine hinsichtlich dieses Beschlusses vom Landesarbeitsgericht ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde ist unbeachtlich.