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BAG, 03.02.1970 - 1 AZR 256/69 - Öffentlich-rechtliche Sparkasse; Rechtskräftige Verurteilung; Zuchthaus; Ehrverlust; Strafbarer Betrug; Schwere Amtsunterschlagung; Untreue; Rechtskraft des Strafurteils
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.02.1970, Az.: 1 AZR 256/69
Öffentlich-rechtliche Sparkasse; Rechtskräftige Verurteilung; Zuchthaus; Ehrverlust; Strafbarer Betrug; Schwere Amtsunterschlagung; Untreue; Rechtskraft des Strafurteils
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 02.04.1969 - 3 Sa 501/67
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 286 ZPO
DB 1970, 936 (amtl. Leitsatz)
BAG, 03.02.1970 - 1 AZR 256/69
Amtlicher Leitsatz:
1. Wenn ein Angestellter einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse eine rechtskräftige Verurteilung zu Zuchthaus und Ehrverlust verschweigt und dadurch Bezüge nach dem Regelungsgesetz erschleicht, begeht er einen strafbaren Betrug.
2. Es besteht ein Erfahrungssatz des Inhalts, daß ein wegen schwere Amtsunterschlagung und Untreue zu Zuchthaus und Ehrverlust verurteilter Angestellter einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse spätestens mit der Rechtskraft des Strafurteils entlassen worden ist und daß, soweit hierzu Genehmigungen erforderlich waren, diese nachgesucht und erteilt worden sind.