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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BFH, Anhängig - V R 11/20 - Gemeinnützigkeit; Gesonderte Feststellung; Satzungsänderung
Bundesfinanzhof
Anhängig, Az.: V R 11/20
Gemeinnützigkeit; Gesonderte Feststellung; Satzungsänderung
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Hessen - 26.02.2020 - AZ: 4 K 594/18
Hinweis:
18-02-2022
Erledigung durch:
Urteil vom 26.08.2021, durcherkannt
Anmerkung:
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.08.2021, durcherkannt
Rechtsfrage:
Satzungsmäßige Voraussetzungen zur Erteilung der gesonderten Feststellung nach § 60a AO
- Abweichung von der Mustersatzung
Ist ein in § 52 Abs. 2 AO genannter Zweck wörtlich im Gesellschaftsvertrag wiederzugeben?
Müssen wegen der Formulierung in Art. 97 § 1f Abs. 2 EGAO bei am 01.01.2009 bereits bestehenden Körperschaften nur die nach dem 31.12.2008 erfolgten inhaltlichen Änderungen der Satzung § 60 Abs. 1 Satz 2 genügen oder muss bei einer Satzungsänderung die gesamte Satzung in Übereinstimmung mit der Mustersatzung gebracht werden?