Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 467/72 - Auszubildende; Berichtsheft; Führen des Berichtsheftes während der Arbeitszeit; Übernahme der Fahrtkosten; Besuch der Berufsschule
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.01.1973, Az.: 5 AZR 467/72
Auszubildende; Berichtsheft; Führen des Berichtsheftes während der Arbeitszeit; Übernahme der Fahrtkosten; Besuch der Berufsschule
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Kiel 02.08.1972 - 2 Sa 191/72
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
DB 1973, 190-191 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1973, 832 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1973, 831-832 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 467/72
Amtlicher Leitsatz:
1. Nach dem Berufsbildungsgesetz besteht kein Anspruch des Auszubildenden gegen den Ausbildenden, das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen zu dürfen.
2. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Auszubildenden gegen den Ausbildenden auf Übernahme der Fahrtkosten zum Besuch der Berufsschule.