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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73 - Antragsrecht der Gewerkschaft; Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Croupier; Arbeitsentgelt; Pflichtverletzung des Arbeitgebers
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 27.11.1973, Az.: 1 ABR 11/73
Antragsrecht der Gewerkschaft; Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Croupier; Arbeitsentgelt; Pflichtverletzung des Arbeitgebers
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Lübeck 02.10.1972 - 1 BV 15/72
LAG Kiel 29.01.1973 - 3 TaBV 23/72
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
BAGE 25, 415 - 419
DB 1974, 731-732 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1974, 522 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Amtlicher Leitsatz:
1. Es besteht kein Antragsrecht der Gewerkschaft zur Klärung der Frage, aus welchen Mitteln ein Croupier als freigestelltes Betriebsratsmitglied sein Arbeitsentgelt erhält.
2. Der Arbeitgeber begeht keinen groben Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz i. S. des § 23 Abs. 3 BetrVG 1972, wenn er in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertritt.