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BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73 - Teilurlaub; Unbezahlter Sonderurlaub; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.07.1974, Az.: 5 AZR 600/73
Teilurlaub; Unbezahlter Sonderurlaub; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Düsseldorf 12.12.1972 - 7 Ca 3917/72
LAG Düsseldorf 27.08.1973 - 10 Sa 272/73
Fundstellen:
BB 1974, 1398
DB 1974, 2114 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73
Amtlicher Leitsatz:
Hat ein Arbeitnehmer, weil das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres endet, nur einen Anspruch auf Teilurlaub und gewährt der Arbeitgeber zusätzlich unbezahlten Sonderurlaub, so daß der Arbeitnehmer insgesamt etwa drei Wochen Erholungsurlaub hat, so gilt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während des unbezahlten Urlaubs § 9 BUrlG entsprechend. Der Sonderurlaub wird, wenn die Voraussetzungen des § 9 BUrlG erfüllt sind, durch die Krankheit unterbrochen und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften.