Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 04.10.1974 - 5 AZR 550/73 - Gerichtsstandsvereinbarung; Ausländischer Arbeitgeber; Anwendungdeutschen Verfahrensrechts; Geltung des örtlichen materiellen Rechts
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.10.1974, Az.: 5 AZR 550/73
Gerichtsstandsvereinbarung; Ausländischer Arbeitgeber; Anwendungdeutschen Verfahrensrechts; Geltung des örtlichen materiellen Rechts
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamburg 03.09.1973 - 2 Sa 82/73
Fundstellen:
DB 1975, 63-64 (Volltext mit amtl. LS)
IPRspr 1974, 42
NJW 1975, 408 (amtl. Leitsatz)
BAG, 04.10.1974 - 5 AZR 550/73
Amtlicher Leitsatz:
1. Ist in einem Arbeitsvertrag zwischen einem deutschen Arbeitnehmer und einer malaysischen Arbeitgeberin für Streitigkeiten ein Schiedsgericht in Hamburg vorgesehen, so muß im Zweifel angenommen werden, daß deutsches Verfahrensrecht maßgeblich sein sollte.
2. In der Regel ist in der Vereinbarung eines bestimmten Gerichtsstandes oder eines ortsgebundenen Schiedsgerichts die stillschweigende Wahl des am Ort des Gerichts bzw. Schiedsgerichts geltenden materiellen Rechts zu erblicken.