Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 43b SGB XI RdSchr. vom 21.04.2020,
Zu § 43b SGB XI RdSchr. vom 21.04.2020
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI
Zu § 43b SGB XI – Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Einrichtungen Inhalt der Leistungen
Zu § 43b SGB XI RdSchr. vom 21.04.2020
Zu § 43b SGB XI
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2022 durch das Gemeinsame Rundschreiben vom 1. Dezember 2021