Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1.1.5.2 RdSchr. vom 20.03.2020, Diplomstudiengänge
Tit. 1.1.5.2 RdSchr. vom 20.03.2020
Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs
Tit. 1.1 – Krankenversicherungspflicht der Studenten → Tit. 1.1.5 – Ausgestaltung der Studiengänge
Tit. 1.1.5.2 RdSchr. vom 20.03.2020 – Diplomstudiengänge
Neben dem gestuften Studiensystem werden vorwiegend in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften Diplomstudiengänge durchgeführt. Diese gliedern sich in ein zwei- bis viersemestriges Grundstudium, in dem Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt werden und der Orientierung dienen, sowie ein drei- bis sechssemestriges Hauptstudium, in dem eine Differenzierung und Spezialisierung stattfinden kann. Das Grundstudium wird mit dem Vordiplom abgeschlossen, das nach Ablegen von zumeist schriftlichen, teils aber auch mündlichen Prüfungen in den relevanten Fächern verliehen wird. Das Hauptstudium kann entweder mit schriftlichen oder mündlichen Diplomprüfungen abschließen oder mit studienbegleitenden Teilleistungen. Bei beiden Verfahren ist außerdem eine Diplomarbeit anzufertigen, die die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweist.