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BAG, 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 - Unselbständige Anschlußberufung; Vergleich in der Hauptberufung; Zulässigkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.05.1976, Az.: 2 AZR 539/75
Unselbständige Anschlußberufung; Vergleich in der Hauptberufung; Zulässigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Essen 30.03.1973 - 2 Ca 2198/72
LAG Düsseldorf 24.07.1975 - 7 Sa 676/73
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BAGE 28, 107 - 113
DVBl 1977, 467 (Kurzinformation)
JZ 1976, 690-691
MDR 1976, 961-962 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1976, 2143-2144 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 14.05.1976 - 2 AZR 539/75
Amtlicher Leitsatz:
Eine unselbständige Anschlußberufung verliert in entsprechender Anwendung des § 522 Abs. 1 ZPO auch dann ihre Wirkung, wenn die Parteien über die mit der Hauptberufung verfolgten Ansprüche einen Vergleich schließen. Erhält der Berufungsbeklagte trotzdem seine unselbständige Anschlußberufung aufrecht, dann ist sie als unzulässig zu verwerfen.