Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77 - Streitwertrevision; Divergenzrevision; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses; Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.06.1977, Az.: 2 AZR 174/77
Streitwertrevision; Divergenzrevision; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses; Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 13.01.1977 - 7 Sa 121/76
Fundstellen:
BAGE 29, 217 - 221
DB 1977, 1419-1420 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1977, 787 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1977, 1656 (amtl. Leitsatz)
BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
Amtlicher Leitsatz:
Für die Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt der Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts die Höchstgrenze dar. Insoweit ist das freie Ermessen des Gerichts nach Maßgabe des § 3 ZPO gebunden. Daran hat sich durch die Neufassung des § 12 Abs. 7 ArbGG auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes u. a. vom 20. August 1975 nichts geändert.