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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R u. a.
Bundessozialgericht
Urt. v. 16.10.2019, Az.: B 13 R 14/18 R u. a.
Rentenversicherung: Gut verdienende dürfen "benachteiligt" werden
Das BSG hat entschieden, dass Eltern, die während der Kindererziehung viel gearbeitet oder gut verdient haben, bei der Rente geringere Erziehungszeiten angerechnet bekommen dürfen. Damit werde nicht gegen die Verfassung verstoßen. Es liege keine Benachteiligung gegenüber Müttern vor, die während dieser Zeit nichts oder nur wenig verdient haben. Denn die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ist steuerfinanziert und habe mit den Beitragszahlungen nichts zu tun. Die Beitragsbemessungsgrenze sei bei der Rente "systemimmanent" und wirke immer auch als "Leistungsgrenze". Die Rentendeckelung auch während der Erziehungszeiten sei daher gerechtfertigt und verfassungsgemäß.
Quelle: Wolfgang Büser
Verfahrensgang:
vorgehend:
LSG Sachsen - 03.04.2018 - AZ: L 4 R 761/17
nachgehend: