Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 5.1.7 RdSchr. 19m, Personen in betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und in Berufsausbildungen in außer-betrieblichen Einrichtungen
Tit. 5.1.7 RdSchr. 19m
Grundsätzliche Hinweise Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)
Tit. 5 – Ausnahmevorschriften → Tit. 5.1 – Im U1-Verfahren
Tit. 5.1.7 RdSchr. 19m – Personen in betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und in Berufsausbildungen in außer-betrieblichen Einrichtungen
Die im Rahmen des § 54a SGB III bezuschussten betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und die im Rahmen des § 79 Abs. 2 SGB III bezuschussten Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 AAG vom AAG-Verfahren ausgenommen.