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BAG, 19.06.1984 - 4 ABN 17/84 - Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsrüge; Tariffähigkeit
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.06.1984, Az.: 4 ABN 17/84
Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsrüge; Tariffähigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Offenbach 07.06.1983 - 4 BV 3/83
LAG Frankfurt 24.01.1984 - 4 TaBV 59/83
Fundstelle:
NZA 1984, 235
BAG, 19.06.1984 - 4 ABN 17/84
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kann nach § 92 a ArbGG nur gerügt werden, wenn es sich um eine Streitigkeit über die Tariffähigkeit bzw. Tarifzuständigkeit einer Vereinigung handelt.
2. § 72 a Abs. 1 ArbGG kann in diesem verfahren weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden. Daher kann in einem solchen Verfahren auch weder eine fehlerhafte Tarifauslegung noch eine fehlerhafte Anwendung des BetrVG gerügt werden.