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BSG, 27.07.1967 - 12 RJ 92/64 - Charakter eines LSG-Urteils; Verurteilung zur grundsätzlichen Rentengewährung; Zwischenurteil; Nachverfahren über Rentenhöhe; Endurteil über ablehnenden Rentenbescheid
Bundessozialgericht
Urt. v. 27.07.1967, Az.: 12 RJ 92/64
Charakter eines LSG-Urteils; Verurteilung zur grundsätzlichen Rentengewährung; Zwischenurteil; Nachverfahren über Rentenhöhe; Endurteil über ablehnenden Rentenbescheid
Fundstellen:
BSGE 27, 81 - 84
MDR 1968, 88-89 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1968, 472 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 27.07.1967 - 12 RJ 92/64
Amtlicher Leitsatz:
Verurteilt das LSG in einem Rechtsstreit über einen Rente ablehnenden Bescheid des Versicherungsträgers diesen zur Gewährung der Rente nur dem Grunde nach, so ist dieses Urteil kein Zwischenurteil, sondern ein Endurteil. Es findet - anders als im Zivilprozeß gemäß ZPO § 304 - kein Nachverfahren vor dem LSG über die Höhe der Rente statt. Der in Ausführung des Urteils des LSG ergangene Bescheid des Versicherungsträgers über die Höhe der Rente ist nur mit der Klage beim SG anfechtbar.