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BSG, 21.09.1967 - 7 RKg 4/67 - Öffentlich-rechtliche Arbeitnehmerin; Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz; Anspruch auf Kindergeldzuschlag; Kindergeldanspruch
Bundessozialgericht
Urt. v. 21.09.1967, Az.: 7 RKg 4/67
Öffentlich-rechtliche Arbeitnehmerin; Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz; Anspruch auf Kindergeldzuschlag; Kindergeldanspruch
Fundstellen:
BSGE 27, 161 - 164
SozR Nr 2 zu § 7 BKGG
BSG, 21.09.1967 - 7 RKg 4/67
Amtlicher Leitsatz:
Erhält eine Arbeitnehmerin des Bundes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (BKGG § 7 Abs. 1 Nr. 3) für die Zeit nach der Geburt ihres Kindes keine Bezüge von ihrem Arbeitgeber, sondern Leistungen nach MuSchG § 13, und hat sie infolgedessen auch keinen Anspruch auf Kinderzuschlag gegen den Arbeitgeber, so ist in entsprechender Anwendung des BKGG § 7 Abs. 3 das Kind in der betreffenden Zeit für die Gewährung von Kindergeld zu berücksichtigen.