Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BSG, 30.04.1976 - 8 RU 74/75 - Gesetzliche Unfallversicherung; Vergleichbare Versicherung; Landwirt; Freiwillige Privatversicherung; Staatliche Versicherungsanstalt; Polen
Bundessozialgericht
Urt. v. 30.04.1976, Az.: 8 RU 74/75
Gesetzliche Unfallversicherung; Vergleichbare Versicherung; Landwirt; Freiwillige Privatversicherung; Staatliche Versicherungsanstalt; Polen
Fundstelle:
SozR 5050 § 5 Nr 3
BSG, 30.04.1976 - 8 RU 74/75
Amtlicher Leitsatz:
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die freiwillige Privatversicherung (eines Landwirts) gegen Unfall bei einer Staatlichen Versicherungsanstalt in Polen als eine gesetzliche Unfallversicherung iS des FRG § 5 Abs 1 Nr 2 Buchst a (oder Buchst b) iVm FRG § 6 bzw als eine dem RVO § 545 vergleichbare Versicherung gewertet werden kann.