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BSG, 22.01.1981 - 10/8b RKg 4/80 - Kinderzulage; Kinderzuschuß; Kindergeld
Bundessozialgericht
Urt. v. 22.01.1981, Az.: 10/8b RKg 4/80
Kinderzulage; Kinderzuschuß; Kindergeld
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Nürnberg 07.02.1980 - S 2 U 69/79
Fundstelle:
SozR 5870 § 8 Nr 6
BSG, 22.01.1981 - 10/8b RKg 4/80
Amtlicher Leitsatz:
Die Höhe des nach § 8 Abs 3 S 1 BKGG gezahlten Kindergeldes, bis zu der Kinderzulagen und Kinderzuschüsse auf den Bund übergehen, bestimmt sich nach dem Gesamtbetrag des für jedes Kind nach § 10 BKGG gezahlten Kindergeldes, soweit für dasselbe Kind Kinderzulagen oder -zuschüsse zuerkannt worden sind.