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BSG, 29.04.1982 - 2 BU 42/82 - Berufung; Gutachten; Gesuch auf Ablehnung des Sachverständigen; Verfahrensverstoß; Revision
Bundessozialgericht
Urt. v. 29.04.1982, Az.: 2 BU 42/82
Berufung; Gutachten; Gesuch auf Ablehnung des Sachverständigen; Verfahrensverstoß; Revision
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Trier 11.12.1980 - S 4 U 114/78
LSG Mainz 13.01.1982 - L 3 U 80/81
Rechtsgrundlagen:
Fundstelle:
SozR 1500 § 160 Nr 48
BSG, 29.04.1982 - 2 BU 42/82
Amtlicher Leitsatz:
Hat das Berufungsgericht das erst nach Einreichung des schriftlichen Gutachtens angebrachte, vom Sozialgericht aber nicht beschiedene Gesuch auf Ablehnung des Sachverständigen entgegen § 406 Abs 5 ZPO iVm § 118 Abs 1 S 1 SGG in der Endentscheidung und nicht in einem gesonderten Beschluß für unbegründet erklärt, so führt dieser im Revisionsverfahren nicht nachprüfbare Verfahrensverstoß nicht zur Zulassung der Revision (Anschluß an BGH 14.11.1978 X ZR 11/75 = LM Nr 6 zu § 406 ZPO).