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BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83 - Freiwilliges Mitglied; Knappschaftliche Krankenversicherung; Beitragspflicht für die Vergangenheit; Versicherungsschutz
Bundessozialgericht
Urt. v. 30.11.1983, Az.: 5a RKn 3/83
Freiwilliges Mitglied; Knappschaftliche Krankenversicherung; Beitragspflicht für die Vergangenheit; Versicherungsschutz
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Hannover 03.12.1982 - S 12 Kn (Kr) 135/81
Fundstelle:
SozR 2200 § 313 Nr 8
BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83
Amtlicher Leitsatz:
Nimmt der Versicherungsträger den Versicherten rückwirkend als freiwilliges Mitglied der knappschaftlichen Krankenversicherung auf, so begründet dies keine Beitragspflicht für die Vergangenheit, wenn der Versicherte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Versicherungsträgers keine Kenntnis vom bestehenden Versicherungsschutz hatte.