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BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84 - Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Kindergeld; Kinderzuschuß; Tod des Rentenempfängers; Anspruchsberechtigung; Stellung eines neuen Antrages
Bundessozialgericht
Urt. v. 24.07.1985, Az.: 10 RKg 5/84
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Kindergeld; Kinderzuschuß; Tod des Rentenempfängers; Anspruchsberechtigung; Stellung eines neuen Antrages
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Heilbronn 26.06.1981 - S 10 Kg 257/81
LSG Stuttgart 25.03.1983 - L 4 Kg 1968/81
Fundstelle:
SozR 1200 § 14 Nr 19
BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84
Amtlicher Leitsatz:
Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auch gegeben, wenn das Kindergeld wegen der Zahlung eines Kinderzuschusses zur Rente aus der Rentenversicherung an einen Elternteil nicht mehr gewährt worden ist und der Rentenversicherungsträger nach dem Tode des Rentenempfängers den anderen Elternteil nicht auf seine mögliche Anspruchsberechtigung auf das Kindergeld und die Notwendigkeit der Stellung eines neuen Antrages hinweist.