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BSG, 20.05.1987 - 8 RK 11/86 - Erstattungsanspruch; Rechtsweg; Sozialgerichtsbarkeit; DDR-Häftling
Bundessozialgericht
Urt. v. 20.05.1987, Az.: 8 RK 11/86
Erstattungsanspruch; Rechtsweg; Sozialgerichtsbarkeit; DDR-Häftling
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Berlin 14.11.1985 - S 48 Vh 122/84
Fundstelle:
SozR 1500 § 51 Nr 45
BSG, 20.05.1987 - 8 RK 11/86
Amtlicher Leitsatz:
Für Erstattungsansprüche nach § 13 des Häftlingshilfegesetzes ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nicht gegeben.