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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 26/89 - Terminbestimmung ; Richterliche Unterzeichnung
Bundessozialgericht
Urt. v. 05.12.1989, Az.: 5 RJ 26/89
Terminbestimmung ; Richterliche Unterzeichnung
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Duisburg 05.01.1988 - S 9 J 25/85
LSG Essen 27.05.1988 - L 3 J 35/88
Fundstellen:
MDR 1990, 955
NJW 1990, 2083-2084 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 26/89
Amtlicher Leitsatz:
Terminbestimmungen sind als richterliche Entscheidungen vom Gerichtsvorsitzenden mit vollem Namen zu unterzeichnen.