Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1 SV-RechgrV 2019, Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
§ 1 SV-RechgrV 2019
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019)
Bundesrecht
§ 1 SV-RechgrV 2019 – Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37.077 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 38.901 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.