Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 7.2 RdSchr. 17f, Bescheinigungen an den Arbeitgeber
Tit. 7.2 RdSchr. 17f
Gemeinsames Rundschreiben "Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1. Januar 2018
Tit. 7 – Bescheinigungen
Tit. 7.2 RdSchr. 17f – Bescheinigungen an den Arbeitgeber
Die am Haushaltsscheck-Verfahren teilnehmenden Arbeitgeber erhalten von der Minijob-Zentrale
vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen (vgl. 5.5) einen Bescheid über die Höhe der einzuziehenden Abgaben für den entsprechenden Abgabenzeitraum und
nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Bescheinigung für das Finanzamt (§ 28h Absatz 4 SGB IV). Sie beinhaltet den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden sowie die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Abgaben.