Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 6.1.4 RdSchr. 17f, Verfahren bei der Datenstelle der Rentenversicherung
Tit. 6.1.4 RdSchr. 17f
Gemeinsames Rundschreiben "Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1. Januar 2018
Tit. 6 – Datenmeldungen an die Renten- und Unfallversicherung → Tit. 6.1 – Meldungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
Tit. 6.1.4 RdSchr. 17f – Verfahren bei der Datenstelle der Rentenversicherung
Die Datenstelle prüft die ihr von der Minijob-Zentrale übermittelten Datensätze. Die fehlerfreien Meldedatensätze werden anschließend an die zuständigen Rentenversicherungsträger und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.