Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2 RdSchr. 17j
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Gemeinsames Rundschreiben vom 06./07.12.2017 in der Fassung vom 23.03.2022 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Tit. 2. – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Tit. 2 RdSchr. 17j
Vgl. § 11 Abs. 1 und 6 SGB V, § 24c SGB V, § 63 Abs. 2 SGB V