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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1 RdSchr. 16c, Änderungshistorie
Tit. 1 RdSchr. 16c
Gemeinsames Rundschreiben vom 20.06.2016 zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Reform der Struktur der Krankenversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KSHG) zur Haushaltshilfe, häuslichen Krankenpflege und Kurzzeitpflege
Tit. 1 RdSchr. 16c – Änderungshistorie
Änderungsdatum | Durchgeführte Änderung |
06.12.2016 | Titel aktualisiert |
06.12.2016 | Änderungshistorie eingeführt |
06.12.2016 | Abschnitt 2., 2.2, 2.2.1.3, 2.2.1.4, 2.2.1.5 und 2.2.5.5 aufgrund von Gesetzesänderungen durch das PSG III zum 01.01.2017 angepasst |
06.12.2016 | Abschnitt 3., 3.1, 3.2.3, 3.2.4, 3.2.5, 4., 4.2.3, 4.2.5, 5. aufgrund von Gesetzesänderungen durch das PSG III zum 01.01.2017 angepasst |
20.03.2018 | Abschnitt 2.2.1.3, 2.2.1.5, 2.2.5.5 und 5 - Ausführungen wurden angepasst aufgrund des Besprechungsergebnisses zu TOP 01 der Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht vom 20.03.2018, wonach auch ein verlängerter Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Sätze 3 und 4 SGB V beim Vorliegen von Pflegebedürftigkeit bei einem im Haushalt lebenden Kind bestehen kann |
20.03.2018 | Abschnitt 3.1, 3.2.1, 3.2.4, 3.4.2, 3.5, 3.6.1, 3.6.2 wurde aufgrund der geänderten Fassung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie dem geänderten Verordnungsvordruck 12 angepasst |