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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14
Bundessozialgericht
Urt. v. 24.04.2015, Az.: B 4 AS 39/14
Die Jobcenter dürfen sich beim Fiskus "erkundigen"
Das BSG hat entschieden, dass es sich zwar um einen Eingriff in das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ handele, wenn die Jobcenter Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern abgleichen, um nicht bekannte Vermögenswerte oder etwaige Zinseinkünfte von Arbeitslosengeld-II-Beziehern zu ermitteln. Dieser Eingriff sei aber durch einen Gemeinwohlbelang gerechtfertigt. Im konkreten Fall ging es um einen Hartz-IV-Empfänger, der mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen den automatisierten Datenabgleich vorging – vergeblich. Es sei davon auszugehen, dass die Regelungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normenklarheit genügen, weil „der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs in der Ermächtigungsgrundlage“ ausreichend bestimmt festgelegt sind und dazu dienen, Leistungsmissbrauch zu vermeiden.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
DSB 2015, 136
FA 2015, 160 (Pressemitteilung)
GV/RP 2015, 363-364
NVwZ 2015, 7 (Pressemitteilung)
NZG 2015, 6