Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1 SV-RechgrV 2015, Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
§ 1 SV-RechgrV 2015
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015)
Bundesrecht
§ 1 SV-RechgrV 2015 – Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 33.659 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 34.999 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.