Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 14.1 RdSchr. 13i, Baukindergeld Plus und bayerische Eigenheimzulage
Tit. 14.1 RdSchr. 13i
Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt
Tit. 14 – Baukindergeld und Eigenheimzulage
Tit. 14.1 RdSchr. 13i – Baukindergeld Plus und bayerische Eigenheimzulage
(1) Entsprechend den Richtlinien für die Gewährung des Baukindergelds Plus zum Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende in Bayern (Baukindergeld-Plus-Richtlinien - BayBauKGPR) vom 14. September 2018 bietet der Freistaat Bayern mit dem Baukindergeld Plus ab dem 01.01.2018 eine weitere Möglichkeit, das Baukindergeld des Bundes um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren zu erhöhen.
(2) Des Weiteren kann die bayerische Eigenheimzulage gemäß den Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses zum Bau oder Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken (Bayerische Eigenheimzulagen-Richtlinien - EHZR) vom 7. August 2018 beantragt werden. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Zuschuss zur Bildung von Wohneigentum in Bayern. Die Bayerische Eigenheimzulage ist ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro als einmaliger Festbetrag und kann auch losgelöst vom Baukindergeld bezogen werden. Beide Leistungen gehören zu den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.