Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 12 RdSchr. 13i, Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus bzw. Opfer politischer Verfolgung
Tit. 12 RdSchr. 13i
Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt
Tit. 12 RdSchr. 13i – Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus bzw. Opfer politischer Verfolgung
Geldrenten, Kapitalentschädigungen sowie Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts bzw. an Opfer politischer Verfolgung oder rechtswidriger Strafverfolgung im Beitrittsgebiet gewährt werden, zählen nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.