Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Versicherungsnummer
Versicherungsnummer
Die Versicherungsnummer (VSNR) bzw. Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist ein aus Buchstaben und Ziffern bestehendes Kennzeichen zur Identifikation von versicherten Personen in der Gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland. Die Versicherungsnummer ist als eindeutiges Identifizierungsmerkmal von besonderer Bedeutung, weil unter diesem Ordnungsbegriff im sogenannten Versicherungskonto (§ 149 SGB VI) der Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung dokumentiert wird.
Die Versicherungsnummer ist nicht mit der Krankenversichertennummer der gesetzlichen Krankenversicherung identisch. Die Krankenversichertennummer, die auf der verschlüsselten Rentenversicherungsnummer basiert, wird seit dem 1. Juni 2005 für jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eine RV-Nummer vergeben. Das bedeutet, dass zukünftig schon Neugeborene eine RV-Nummer erhalten. Für diesen Personenkreis wird der Sozialversicherungsausweis jedoch erst mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erstellt.
Der Aufbau der Versicherungsnummer ist in § 147 SGB VI gesetzlich festgelegt. Die Einzelheiten sind in § 2 der Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Die Rentenversicherungsträger dürfen von diesen Festlegungen nicht abweichen.
Die Versicherungsnummer ist stets zwölfstellig und setzt sich wie folgt zusammen:
• | Stellen 1 bis 2: | Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers |
• | Stellen 3 bis 4: | Geburtstag des Versicherten |
• | Stellen 5 bis 6: | Geburtsmonat des Versicherten |
• | Stellen 7 bis 8: | Geburtsjahr des Versicherten |
• | Stelle 9: | Anfangsbuchstabe des Versicherten |
• | Stellen 10 bis 11: | Seriennummer (00-49=männlich, 50-99=weiblich) |
• | Stelle 12: | Prüfziffer |
Weitere personenbezogene Merkmale darf die Versicherungsnummer nicht enthalten. Die Versicherungsnummer unterliegt daher dem Sozialgeheimnis. Dies bedeutet, dass die Verwendung der Versicherungsnummer den datenschutzrechtlichen Beschränkungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unterliegt.