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BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 192/04 - Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers; Merkmal der "besonderen Schwierigkeit"; Stellenbeschreibung für Betriebsprüfer
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.2005, Az.: 4 AZR 192/04
Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers; Merkmal der "besonderen Schwierigkeit"; Stellenbeschreibung für Betriebsprüfer
Rechtsgrundlagen:
§ 22 Abs. 2 BAT
BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 192/04
Gründe
1
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil
BAG - 23.02.2005 - AZ: 4 AZR 191/04.
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