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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Abschnitt 60 BBhVVwV, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt 60 BBhVVwV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)
Bundesrecht
Abschnitt 60 BBhVVwV – Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1)
Außer Kraft am 1. Juli 2017 durch Nummer 60 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift vom 26. Juni 2017 (GMBl S. 530)
Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen vom 14. Februar 2009 (GMBl S. 138), die durch Artikel 1 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2010 S. 319) geändert worden ist, außer Kraft.